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BerVersV
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§ 14
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§ 14 - Versicherungsberichterstattungs-Verordnung (BerVersV)
V. v. 14.06.1995
BGBl. I S. 858
; aufgehoben durch
§ 27
V. v. 29.03.2006
BGBl. I S. 622
Geltung ab 01.07.1995; FNA: 7631-1-20
Versicherungsaufsichtsrecht
1 weitere Fassung
|
wird in 7 Vorschriften zitiert
Erster Abschnitt Interner jährlicher Bericht für die Aufsichtsbehörde
Zweiter Unterabschnitt Formgebundene Erläuterungen
§ 13
←
→
§ 15
§ 14 Zusätzliche formgebundene Erläuterungen für Rückversicherungsunternehmen
§ 14 wird in
2 Vorschriften zitiert
Rückversicherungsunternehmen haben zusätzlich die formgebundene Erläuterung gemäß §
12
Abs. 1 Nr. 8 zu erstellen.
§ 13
←
→
§ 15
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Zitierungen von
§ 14 BerVersV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 BerVersV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BerVersV selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 1 BerVersV Interner jährlicher Bericht
... 7, 2. formgebundene Erläuterungen gemäß den §§ 8
bis
15, 3. Erläuterungen nach Muster gemäß den ...
§ 15 BerVersV Fristen für die Einreichung
... Die formgebundenen Erläuterungen gemäß den §§ 8 bis
14
sind der Aufsichtsbehörde einzureichen 1. spätestens sechs Monate nach ...
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