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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 11.04.2006 aufgehoben
>>> zur aktuellen Fassung oder >>> direkten Nachfolgeregelung
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§ 20 - Versicherungsberichterstattungs-Verordnung (BerVersV)
V. v. 14.06.1995 BGBl. I S. 858; aufgehoben durch § 27 V. v. 29.03.2006 BGBl. I S. 622
Geltung ab 01.07.1995; FNA: 7631-1-20 Versicherungsaufsichtsrecht
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Geltung ab 01.07.1995; FNA: 7631-1-20 Versicherungsaufsichtsrecht
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§ 20 Einzelheiten der Einreichung
§ 20 wird in 4 Vorschriften zitiert
(1) Die formlosen Erläuterungen gemäß den §§ 18 und 19 sind der Aufsichtsbehörde spätestens neun Monate nach Schluß des Geschäftsjahres einzureichen, und zwar
- 1.
- die formlosen Erläuterungen gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 5, Abs. 2 und § 19 in einfacher Ausfertigung,
- 2.
- die formlosen Erläuterungen gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 1, 4 und 6 in doppelter Ausfertigung.
(2) Für die in § 7 Abs. 3 genannten Versicherungsunternehmen verlängert sich die in Absatz 1 genannte Frist um sechs Monate, sofern der Abschlußstichtag der 31. Dezember ist.
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Zitierungen von § 20 BerVersV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 20 BerVersV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BerVersV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 1 BerVersV Interner jährlicher Bericht
... 4. formlose Erläuterungen gemäß den §§ 18 bis 20 , 5. sonstige Rechnungslegungsunterlagen gemäß den §§ ...
§ 23 BerVersV Sachverständigenerklärung zur Deckungsrückstellung bei bestimmten Versicherungsunternehmen
... Unfallversicherungsunternehmen in der Rechtsform des kleineren Vereins ist innerhalb der in § 20 Abs. 1 genannten Frist in doppelter Ausfertigung zu jedem Abschlußstichtag die formlose ...
§ 24 BerVersV Jährlicher Bericht ausländischer Versicherungsunternehmen
... 2, §§ 7, 8 Abs. 1 und 2, §§ 9 bis 13, 15 bis 17, 18 Abs. 1, §§ 19, 20 , 21 Abs. 1 Nr. 1, §§ 22 und 23 gelten mit folgender Maßgabe entsprechend: ...
§ 28 BerVersV Erleichternde Maßgaben für bestimmte kleinere Vereine
... Abs. 1, § 16 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 und 3 Nr. 2, die §§ 17, 18 Abs. 1 und 2, § 20 Abs. 1, § 21 Abs. 1 Nr. 1, 2 Buchstabe a bis c und 3 Buchstabe a und Abs. 2, die §§ ...
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