interne Verweise§ 103 WDO Zustellung der Anschuldigungsschrift ... Truppendienstkammer stellt der Soldatin oder dem Soldaten die Anschuldigungsschrift und die nach § 102 Absatz 2 vorgelegten Nachträge zu und bestimmt eine Frist, innerhalb derer sie oder er sich ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/16810/v320757.htm