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Artikel 2 - Verordnung zur Änderung der Tiefbauberufeausbildungsverordnung, der Hochbauberufeausbildungsverordnung sowie der Ausbauberufeausbildungsverordnung (BauBerÄndV k.a.Abk.)

V. v. 17.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 425; Geltung ab 01.08.2026

Artikel 2 Änderung der Hochbauberufeausbildungsverordnung


Artikel 2 ändert mWv. 1. August 2026 HochbauBAusbV offen

Die Hochbauberufeausbildungsverordnung vom 3. Juni 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 179, S. 131) wird wie folgt geändert:

1.
In § 13 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 wird das Wort „Herstellung" durch das Wort „Herstellen" ersetzt.

2.
Die Anlage 1 wird wie folgt geändert:

a)
In Abschnitt A laufende Nummer 8 Spalte 3 Buchstabe a werden die Wörter „nach Material nach dem Verwendungszweck" durch die Wörter „nach Material und Verwendungszweck" ersetzt.

b)
Abschnitt C wird wie folgt geändert:

aa)
In der laufenden Nummer 2 Spalte 3 Buchstabe o wird das Wort „Gewerkeübergreifende" durch das Wort „gewerkeübergreifende" ersetzt.

bb)
In der laufenden Nummer 5 Spalte 3 Buchstabe h wird das Wort „Messystemen" durch das Wort „Messsystemen" ersetzt.

3.
Die Anlage 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Abschnitt A laufende Nummer 8 Spalte 3 Buchstabe a werden die Wörter „nach Material nach dem Verwendungszweck" durch die Wörter „nach Material und Verwendungszweck" ersetzt.

b)
Abschnitt C wird wie folgt geändert:

aa)
In der laufenden Nummer 5 Spalte 3 Buchstabe h wird das Wort „Messystemen" durch das Wort „Messsystemen" ersetzt.

bb)
In der laufenden Nummer 9 Spalte 3 Buchstabe o wird das Wort „berücksichtigten" durch das Wort „berücksichtigen" ersetzt.

4.
Die Anlage 3 wird wie folgt geändert:

a)
In Abschnitt A laufende Nummer 8 Spalte 3 Buchstabe a werden die Wörter „nach Material nach dem Verwendungszweck" durch die Wörter „nach Material und Verwendungszweck" ersetzt.

b)
In Abschnitt C laufende Nummer 10 Spalte 3 Buchstabe o wird das Wort „berücksichtigten" durch das Wort „berücksichtigen" ersetzt.

5.
Die Anlage 4 wird wie folgt geändert:

a)
In Abschnitt A laufende Nummer 8 Spalte 3 Buchstabe a wird das Wort „dem" gestrichen

b)
In Abschnitt C laufende Nummer 9 Spalte 3 Buchstabe o wird das Wort „berücksichtigten" durch das Wort „berücksichtigen" ersetzt.