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Artikel 2 - Verordnung zur Änderung der Tiefbauberufeausbildungsverordnung, der Hochbauberufeausbildungsverordnung sowie der Ausbauberufeausbildungsverordnung (BauBerÄndV k.a.Abk.)
Artikel 2 Änderung der Hochbauberufeausbildungsverordnung
Artikel 2 ändert mWv. 1. August 2026 HochbauBAusbV offen
Die Hochbauberufeausbildungsverordnung vom 3. Juni 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 179, S. 131) wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 13 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 wird das Wort „Herstellung" durch das Wort „Herstellen" ersetzt.
- 2.
- Die Anlage 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Abschnitt A laufende Nummer 8 Spalte 3 Buchstabe a werden die Wörter „nach Material nach dem Verwendungszweck" durch die Wörter „nach Material und Verwendungszweck" ersetzt.
- b)
- Abschnitt C wird wie folgt geändert:
- aa)
- In der laufenden Nummer 2 Spalte 3 Buchstabe o wird das Wort „Gewerkeübergreifende" durch das Wort „gewerkeübergreifende" ersetzt.
- bb)
- In der laufenden Nummer 5 Spalte 3 Buchstabe h wird das Wort „Messystemen" durch das Wort „Messsystemen" ersetzt.
- 3.
- Die Anlage 2 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Abschnitt A laufende Nummer 8 Spalte 3 Buchstabe a werden die Wörter „nach Material nach dem Verwendungszweck" durch die Wörter „nach Material und Verwendungszweck" ersetzt.
- b)
- Abschnitt C wird wie folgt geändert:
- aa)
- In der laufenden Nummer 5 Spalte 3 Buchstabe h wird das Wort „Messystemen" durch das Wort „Messsystemen" ersetzt.
- bb)
- In der laufenden Nummer 9 Spalte 3 Buchstabe o wird das Wort „berücksichtigten" durch das Wort „berücksichtigen" ersetzt.
- 4.
- Die Anlage 3 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Abschnitt A laufende Nummer 8 Spalte 3 Buchstabe a werden die Wörter „nach Material nach dem Verwendungszweck" durch die Wörter „nach Material und Verwendungszweck" ersetzt.
- b)
- In Abschnitt C laufende Nummer 10 Spalte 3 Buchstabe o wird das Wort „berücksichtigten" durch das Wort „berücksichtigen" ersetzt.
- 5.
- Die Anlage 4 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Abschnitt A laufende Nummer 8 Spalte 3 Buchstabe a wird das Wort „dem" gestrichen
- b)
- In Abschnitt C laufende Nummer 9 Spalte 3 Buchstabe o wird das Wort „berücksichtigten" durch das Wort „berücksichtigen" ersetzt.
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