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Artikel 3 - Verordnung zur Änderung der Tiefbauberufeausbildungsverordnung, der Hochbauberufeausbildungsverordnung sowie der Ausbauberufeausbildungsverordnung (BauBerÄndV k.a.Abk.)

V. v. 17.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 425; Geltung ab 01.08.2026

Artikel 3 Änderung der Ausbauberufeausbildungsverordnung


Artikel 3 ändert mWv. 1. August 2026 AusbauBAusbV offen

Die Ausbauberufeausbildungsverordnung vom 3. Juni 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 179, S. 222) wird wie folgt geändert:

1.
In § 1 Absatz 1 Nummer 1 wird das Wort „Kälte" durch das Wort „Kälte-" ersetzt.

2.
In § 83 Absatz 1 Nummer 5 wird das Wort „und" durch das Wort „sowie" ersetzt.

3.
In § 96 Absatz 1 Nummer 14 werden die Wörter „erläutern und" durch die Wörter „erläutern sowie" ersetzt.

4.
In § 99 Absatz 2 Satz 1 Nummer 3 werden die Wörter „Gesellen- oder Abschlussprüfung" durch das Wort „Abschlussprüfung" ersetzt.

5.
Die Anlage 1 wird wie folgt geändert:

f)
Abschnitt A wird wie folgt geändert:

aa)
In der laufenden Nummer 8 Spalte 3 Buchstabe g wird das Wort „Hölzer" durch das Wort „Holz" ersetzt.

bb)
In der laufenden Nummer 9 Spalte 3 Buchstabe b wird das Wort „Bewehrungstahl" durch das Wort „Bewehrungsstahl" ersetzt.

g)
In Abschnitt B laufende Nummer 4 Spalte 3 Buchstabe m und n sowie laufende Nummer 9 Spalte 3 Buchstabe o und r wird jeweils das Wort „Hölzer" durch das Wort „Holz" ersetzt.

6.
Die Anlage 2 Abschnitt A wird wie folgt geändert:

a)
In der laufenden Nummer 8 Spalte 3 Buchstabe g wird das Wort „Hölzer" durch das Wort „Holz" ersetzt.

b)
In der laufenden Nummer 9 Spalte 3 Buchstabe b wird das Wort „Bewehrungstahl" durch das Wort „Bewehrungsstahl" ersetzt.

7.
Die Anlage 3 wird wie folgt geändert:

a)
In Abschnitt A laufende Nummer 8 Spalte 3 Buchstabe g wird das Wort „Hölzer" durch das Wort „Holz" ersetzt.

b)
In Abschnitt B laufende Nummer 12 Spalte 3 Buchstabe q wird das Wort „Werksteine" durch das Wort „Werksteinen" ersetzt.

8.
In Anlage 4 Abschnitt A laufende Nummer 8 Spalte 3 Buchstabe h wird das Wort „Hölzer" durch das Wort „Holz" ersetzt.

9.
Anlage 5 wird wie folgt geändert:

a)
In Abschnitt A laufende Nummer 11 Spalte 3 Buchstabe d wird das Wort „dem" gestrichen.

b)
In Abschnitt B laufende Nummer 9 Spalte 3 Buchstabe g wird das Wort „Hölzer" durch das Wort „Holz" ersetzt.

10.
In Anlage 6 Abschnitt B laufende Nummer 9 Spalte 3 Buchstabe g wird das Wort „Hölzer" durch das Wort „Holz" ersetzt.