Eingangsformel - Heimtier-Einreiseorte-Verordnung (HeimEinV)

V. v. 17.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 427
Geltung ab 24.12.2024 bis 21.04.2026; FNA: 7831-15-1 Tierseuchenbekämpfung

Eingangsformel



Auf Grund des § 2 Absatz 2 Satz 1 des Tiergesundheitsrechtlichen Bußgeldgesetzes vom 8. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 405) verordnet das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft:



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