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§ 2 - Heimtier-Einreiseorte-Verordnung (HeimEinV)

V. v. 17.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 427
Geltung ab 24.12.2024 bis 21.04.2026; FNA: 7831-15-1 Tierseuchenbekämpfung

§ 2 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 21. April 2026 HeimEinV offen

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft und am 21. April 2026 außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 23. Dezember 2024.

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Zitierungen von § 2 HeimEinV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 HeimEinV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HeimEinV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Eingangsformel HeimEinV
... Grund des § 2 Absatz 2 Satz 1 des Tiergesundheitsrechtlichen Bußgeldgesetzes vom 8. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 405) ...