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17. RhMosSchRÄndV
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Anlage 2
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Anlage 2 - Siebzehnte Verordnung zur Änderung rhein- und moselschifffahrtspolizeilicher Vorschriften (17. RhMosSchRÄndV
k.a.Abk.
)
V. v. 17.12.2024
BGBl. 2024 II Nr. 508
; Geltung ab 01.01.2025
2 Änderungen
Anlage 1
←
Anlage 2 (zu
Artikel 1 Satz 1 Nummer 2
) Änderung der Rheinschiffspersonalverordnung
Anlage 2 wird in
2 Vorschriften zitiert
(siehe BGBl. 2024 II Nr. 508 S. 5)
Anlage 1
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Zitierungen von
Anlage 2 Siebzehnte Verordnung zur Änderung rhein- und moselschifffahrtspolizeilicher Vorschriften
Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 17. RhMosSchRÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
17. RhMosSchRÄndV selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
Artikel 1 17. RhMosSchRÄndV Inkraftsetzung von Beschlüssen der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt zur Änderung der Rheinschiffspersonalverordnung
... (Protokoll 9). Die Beschlüsse nach Satz 1 werden nachstehend als Anlagen 1 und
2
...
Artikel 5 17. RhMosSchRÄndV Inkrafttreten
... Verordnung und die Anlagen 1 und
2
treten am 1. Januar 2025 in ...
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