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§ 2 - Verordnung über die Abkürzung von Fristen im Bundeswahlgesetz für die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag (BTWahlFrAbkV k.a.Abk.)
§ 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.
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- Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 27. Dezember 2024.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/16824/a320937.htm