Auf Grund des
Artikels 2 des Siebenundzwanzigsten Gesetzes zur Änderung des Bundeswahlgesetzes vom
7. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 91) wird nachstehend in der Anlage zu
§ 2 Absatz 2 des Bundeswahlgesetzes die Abgrenzung
- 1.
- des Wahlkreises 17 in Mecklenburg-Vorpommern und
- 2.
- der Wahlkreise 158 und 159 in Sachsen
mit den nach kommunalen Gebiets- und Namensänderungen am 30. November 2024 geltenden amtlichen Bezeichnungen von Kreisen, Gemeinden und Gemeindeverbänden wie folgt neu beschrieben und bekannt gemacht.
Die Abgrenzung des Gebiets der Wahlkreise in der nachstehenden Neubeschreibung entspricht der durch
Artikel 1 des eingangs genannten Gesetzes festgelegten Wahlkreiseinteilung für die Wahl zum Deutschen Bundestag.