Zitierungen von § 17 KMAG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 17 KMAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KMAG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 KMAG Sofortige Vollziehbarkeit (vom 30.12.2024)
... und Festsetzung von Zwangsmitteln, auf der Grundlage der §§ 4, 9 und 10, 12 und 13, 15 bis 18, 20, 22 bis 25, 27 bis 31, 34, 36, 39 und 41 bis 43 haben keine aufschiebende ...
§ 47 KMAG Bußgeldvorschriften (vom 30.12.2024)
... mit § 13 Absatz 4, nach § 15 Absatz 2 oder Absatz 4, § 16 Absatz 1 oder Absatz 2, § 17 Absatz 1 , § 23 Absatz 2, 3 oder Absatz 4, den §§ 27, 29 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 oder Nummer ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitat in folgenden Normen

Finanzdienstleistungsaufsichtsgebührenverordnung (FinDAGebV)
V. v. 02.09.2021 BGBl. I S. 4077; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 28.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 69
Anlage FinDAGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis (vom 01.07.2024)
... der Aussetzung von Marketingmitteilungen; Untersagung von Marketingmitteilungen ( § 17 KMAG ) nach Zeitaufwand 32.5.4 Maßnahmen zur ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)
G. v. 27.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 438
Artikel 2 FinmadiG Änderung des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes
... und Festsetzung von Zwangsmitteln, auf der Grundlage der §§ 4, 9 und 10, 12 und 13, 15 bis 18, 20, 22 bis 25, 27 bis 31, 34, 36, 39 und 41 bis 43 haben keine aufschiebende ... nicht die in Artikel" die Angabe „6, Artikel" eingefügt. 12. In § 17 Absatz 1 werden die Wörter „des Artikels 29" durch die Wörter „des Artikels 7, ...
Artikel 20 FinmadiG Änderung der Finanzdienstleistungsaufsichtsgebührenverordnung
...  der Aussetzung von Marketingmitteilungen; Untersagung von Marketingmitteilungen ( § 17 KMAG ) nach Zeitaufwand 32.5.4 Maßnahmen zur ...


Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed