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Zitierungen von § 37 KMAG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 37 KMAG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KMAG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 38 KMAG Pflicht zur Vorlage von Jahresabschluss, Lagebericht und Abschlussprüfungsberichten
... Ein Institut nach § 37 Absatz 1 Satz 1 hat den aufgestellten sowie später den festgestellten Jahresabschluss und den Lagebericht der ... und der Deutschen Bundesbank einzureichen. (2) Ein Institut nach § 37 Absatz 1 Satz 1 , das einen Konzernabschluss oder einen Konzernlagebericht aufstellt, hat diese Unterlagen ...
§ 39 KMAG Pflicht zur Bestellung des Abschlussprüfers und zur Anzeige
... Ein Institut nach § 37 Absatz 1 Satz 1 hat einen Abschlussprüfer oder Konzernabschlussprüfer unverzüglich nach dessen ... ist in der Regel zur Erreichung des Prüfungszwecks geboten, wenn ein Institut nach § 37 Absatz 1 Satz 1 , das kein Unternehmen von öffentlichem Interesse nach § 316a Satz 2 Nummer 1 des ... denselben Abschlussprüfer angezeigt hat. (2) Hat ein Institut nach § 37 Absatz 1 Satz 1 eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zum Abschlussprüfer bestellt, die in einem der ...
§ 46 KMAG Strafvorschriften
... sind auch auf nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betriebene Institute nach § 37 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 oder Absatz 4 Satz 1 dieses Gesetzes anzuwenden. Soweit die Strafvorschriften Mitglieder des ...
§ 47 KMAG Bußgeldvorschriften (vom 30.12.2024)
... sind auch auf nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betriebene Institute nach § 37 Absatz 1 Satz 1, Absatz 2 Satz 1 oder Absatz 4 Satz 1 anzuwenden. Soweit die Bußgeldvorschriften Mitglieder des vertretungsberechtigten ...
§ 48 KMAG Ordnungsgelder
... des Konzernabschlusses, des Konzernlageberichts und anderer Unterlagen der Rechnungslegung nach § 37 Absatz 4 Satz 1 dieses Gesetzes entsprechend anzuwenden. Das Ordnungsgeldverfahren kann ... führenden Stelle einmal pro Kalenderjahr Name und Anschrift der zur Offenlegung nach § 37 Absatz 4 Satz 1 verpflichteten ...
§ 51 KMAG Übergangsvorschrift zur Rechnungslegung (vom 30.12.2024)
... § 37 ist erstmals anzuwenden auf Rechnungslegungsunterlagen für ein nach dem 30. Juni 2024 ...
Zitat in folgenden Normen
Handelsgesetzbuch (HGB)
G. v. 10.05.1897 RGBl. S. 219; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 27.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 438
§ 334 HGB Bußgeldvorschriften (vom 01.07.2024)
... bei Kapitalgesellschaften, die kapitalmarktorientiert im Sinne des § 264d oder Institute nach § 37 Absatz 1 Satz 1 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes sind, 2. das Bundesamt für Justiz a) in den Fällen des Absatzes ...
Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)
G. v. 27.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 438
Artikel 23 FinmadiG Inkrafttreten
... in Kraft. In Artikel 1 treten § 11 Absatz 2 und 3, § 21 Absatz 7, § 36 Absatz 2, § 37 Absatz 6 , § 40 Absatz 4 und § 50 Absatz 4 am 28. Dezember 2024 in Kraft. In Artikel 1 treten ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Finanzmarktdigitalisierungsgesetz (FinmadiG)
G. v. 27.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 438
Artikel 2 FinmadiG Änderung des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes
... „Artikel 41 Absatz 4 und 5 oder Artikel 83 Absatz 4" ersetzt. 18. In § 37 Absatz 1 Satz 1 wird nach der Angabe „Nummer 1" die Angabe „und 3" eingefügt. ...
Artikel 7 FinmadiG Änderung des Handelsgesetzbuches
... bei Kapitalgesellschaften, die kapitalmarktorientiert im Sinne des § 264d oder Institute nach § 37 Absatz 1 Satz 1 des Kryptomärkteaufsichtsgesetzes ...
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