Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten (1. TK-Mindestversorgungsänderungsverordnung - 1. TKMVÄndV)

V. v. 20.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 447; Geltung ab 31.12.2024
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Eingangsformel *
Artikel 1 Änderung der TK-Mindestversorgungsverordnung
Artikel 2 Inkrafttreten
Schlussformel

Eingangsformel *



Auf Grund des § 157 Absatz 3 Satz 1 und 3 sowie Absatz 5 Satz 1 und 2 des Telekommunikationsgesetzes, von denen Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5 Satz 2 durch Artikel 13 Nummer 5 des Gesetzes vom 23. Juni 2021 (BGBl. I S. 1982) geändert worden sind, in Verbindung mit § 1 der Universaldienst-Übertragungsverordnung vom 1. Dezember 2021 (BAnz AT 02.12.2021 V1), § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 8. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5176) verordnet die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr und dem Ausschuss für Digitales des Deutschen Bundestages:

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Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/1972 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2018 über den europäischen Kodex für die elektronische Kommunikation (ABl. L 321 vom 17.12.2018, S. 36; L 334 vom 27.12.2019, S. 164).

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Artikel 1 Änderung der TK-Mindestversorgungsverordnung


Artikel 1 ändert mWv. 31. Dezember 2024 TKMV § 2

Die TK-Mindestversorgungsverordnung vom 14. Juni 2022 (BGBl. I S. 880) wird wie folgt geändert:

1.
In § 2 Nummer 1 Buchstabe a wird die Angabe „10,0" durch die Angabe „15,0" ersetzt.

2.
In § 2 Nummer 1 Buchstabe b wird die Angabe „1,7" durch die Angabe „5,0" ersetzt.

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Artikel 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 30. Dezember 2024.

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Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.

Der Präsident der Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen

Klaus Müller



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