Das
Bundeskindergeldgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom
28. Januar 2009 (BGBl. I S. 142, 3177), das zuletzt durch
Artikel 42 des Gesetzes vom 2. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 6 Absatz 1 wird die Angabe „250 Euro" durch die Angabe „255 Euro" ersetzt.
- 2.
- In § 6a Absatz 2 Satz 4 werden die Wörter „ab 1. Juli 2022" gestrichen und wird die Angabe „20 Euro" durch die Angabe „25 Euro" ersetzt.