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Artikel 7 - Steuerfortentwicklungsgesetz (SteFeG)

Artikel 7 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch


Artikel 7 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2025 SGB II § 72

In § 72 Absatz 1 Satz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2011 (BGBl. I S. 850, 2094), das zuletzt durch Artikel 59 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323) geändert worden ist, wird die Angabe „20 Euro" durch die Angabe „25 Euro" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 7 SteFeG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 7 SteFeG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SteFeG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz für ein verlässliches Hilfesystem bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt
G. v. 24.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 57
Artikel 2 GewHGEG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... - in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 2011 (BGBl. I S. 850, 2094), das zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 23. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 449 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Der Wortlaut wird Absatz ...