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Zitierungen von § 14 FFG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 FFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 20 FFG Befangenheit
... § 14 gilt für die Mitglieder des Präsidiums ...
§ 25 FFG Befangenheit
... § 14 gilt für den Vorstand und die zur Stellvertretung bestellte Person ...
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