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Zitierungen von § 14 FFG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 FFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FFG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 20 FFG Befangenheit
... § 14 gilt für die Mitglieder des Präsidiums ...
§ 25 FFG Befangenheit
... § 14 gilt für den Vorstand und die zur Stellvertretung bestellte Person ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/16840/v321149.htm