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Zitierungen von § 130 FFG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 130 FFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FFG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 125 FFG Fälligkeit
... der Videoprogrammanbieter und der Anbieter von Videoabrufdiensten nach den §§ 128 bis 130 ist monatlich jeweils bis zum Ablauf des Zehnten des folgenden Monats an die ...
§ 126 FFG Begriffsbestimmung Kinofilm
... Kinofilm im Sinne der §§ 129 bis 135 ist ein Film, der in Deutschland oder in seinem Ursprungsland gegen Entgelt im Kino ...
§ 127 FFG Begriffsbestimmungen Nettoumsatz und Nettowerbeumsatz
... Nettoumsatz im Sinne der §§ 128 bis 130 und 134 und 135 ist die Summe der jeweils abgaberelevanten Umsatzerlöse abzüglich ...
§ 131 FFG Besondere Bestimmungen für nicht redaktionell verantwortliche Anbieter von Videoabrufdiensten
... Als Anbieter von Videoabrufdiensten im Sinne des § 130 gilt derjenige Anbieter, der gegenüber den Endverbraucherinnen und Endverbrauchern diesen ...
§ 136 FFG Medialeistungen
... Fernsehveranstalter und Videoabrufdienste können bis zu 15 Prozent ihrer Abgaben nach den §§ 130 , 132 bis 134 Absatz 1 und 2 in Form von Werbezeiten für Kinofilme (Medialeistungen) ...
§ 144 FFG Auskünfte
... nur deshalb nicht zu leisten haben, weil die in § 128 Absatz 1, § 129 Absatz 1 Satz 2, § 130 Absatz 1 Satz 1 , § 133 Absatz 1, § 134 Absatz 1 oder § 135 Absatz 1 und 2 genannten Umsatzgrenzen ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/16840/v321265.htm