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Zitierungen von § 132 FFG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 132 FFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 125 FFG Fälligkeit
... zu zahlen. (2) Die Filmabgabe der Fernsehveranstalter und Programmvermarkter nach den §§ 132 bis 135 ist halbjährlich jeweils bis zum Ablauf des 1. Januar und bis zum Ablauf des 1. Juli ...
§ 126 FFG Begriffsbestimmung Kinofilm
... Kinofilm im Sinne der §§ 129 bis 135 ist ein Film, der in Deutschland oder in seinem Ursprungsland gegen Entgelt im Kino ...
§ 136 FFG Medialeistungen
... und Videoabrufdienste können bis zu 15 Prozent ihrer Abgaben nach den §§ 130, 132 bis 134 Absatz 1 und 2 in Form von Werbezeiten für Kinofilme (Medialeistungen) erbringen. ...
§ 137 FFG Zusätzliche Leistungen der Fernsehveranstalter und Programmvermarkter
... die sich aus den §§ 132 bis 135 ergebenden Beträge hinausgehende Zahlungen oder sonstige Leistungen der ...
§ 139 FFG Verwendung der Filmabgabe der Fernsehveranstalter und Programmvermarkter
... aus der Filmabgabe der Fernsehveranstalter und Programmvermarkter nach den §§ 132 bis 135 sind nach anteiligem Abzug der Verwaltungskosten und der Aufwendungen nach § 138 ...
§ 144 FFG Auskünfte
... maßgeblichen Kinofilmanteil und 12. die für die Höhe der Abgabe nach § 132 maßgeblichen Kosten für die Ausstrahlung von Kinofilmen und den ... Kosten für die Ausstrahlung von Kinofilmen und den Verteilungsschlüssel nach § 132 Absatz 2 . (3) Wer nach diesem Gesetz Förderhilfen beantragt oder erhalten hat, ...