Berichtigung der Eingliederungsmittel-Verordnung 2025 (EinglMV2025Ber k.a.Abk.)

B. v. 08.01.2025 BGBl. 2025 I Nr. 6; Geltung ab 01.01.2025
Berichtigung
Schlussformel

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 1. Januar 2025 EinglMV 2025 § 1, § 2

Die Eingliederungsmittel-Verordnung 2025 vom 17. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 420) ist wie folgt zu berichtigen:

1.
In § 1 Absatz 1 Satz 1 ist die Angabe „Bundeshaushalt 2024" durch die Angabe „Bundeshaushalt 2025" zu ersetzen.

2.
In § 2 Absatz 1 Satz 1 ist die Angabe „Bundeshaushalt 2024" durch die Angabe „Bundeshaushalt 2025" zu ersetzen.

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Schlussformel



Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Im Auftrag Martin Mindermann



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