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Bekanntmachung - Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens über den Sitz der Internationalen EU-LAK-Stiftung (LAKStiftAbkVInkB k.a.Abk.)
Bekanntmachung
Das in Berlin am 11. Mai 2023 unterzeichnete Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Internationalen EU-LAK-Stiftung über den Sitz der Internationalen EU-LAK-Stiftung (BGBl. 2023 II Nr. 252) ist nach seinem Artikel 32 Absatz 1
Gleichzeitig wird bekannt gemacht, dass mit Inkrafttreten des Abkommens auch die Verordnung vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 II Nr. 351) zu dem Abkommen nach ihrem Artikel 2 Absatz 1
- am 16. Dezember 2024
Gleichzeitig wird bekannt gemacht, dass mit Inkrafttreten des Abkommens auch die Verordnung vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 II Nr. 351) zu dem Abkommen nach ihrem Artikel 2 Absatz 1
- am 16. Dezember 2024
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