Die
Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren nichttechnischen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des Bundes vom
18. Juli 2012 (BGBl. I S. 1554), die zuletzt durch
Artikel 4 der Verordnung vom 15. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2862) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 1a gestrichen.
- 2.
- § 1a wird aufgehoben.
- 3.
- § 4 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 4 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Nummer 1 werden nach dem Wort „höheren" die Wörter „oder gehobenen" eingefügt und wird das Komma am Ende durch das Wort „und" ersetzt.
- bb)
- Nummer 2 wird aufgehoben.
- cc)
- Nummer 3 wird Nummer 2.
- b)
- Absatz 4a wird aufgehoben.
- 4.
- § 7 wird wie folgt geändert:
- a)
- Absatz 1a wird durch folgenden Absatz 2 ersetzt:
„(2) Für einzelne oder alle Lehrveranstaltungen können digitale Lehrformate genutzt werden."
- b)
- Der bisherige Absatz 2 wird Absatz 3.
- c)
- Der bisherige Absatz 3 wird Absatz 4, die Wörter „bis zum 31. Dezember 2024" werden gestrichen und die Angabe „Absatz 2" wird durch die Angabe „Absatz 3" ersetzt.
- d)
- Der bisherige Absatz 4 wird aufgehoben.
- 5.
- § 8 Absatz 1a wird aufgehoben.
- 6.
- § 9 wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Absätze 1a und 1b werden durch folgenden Absatz 2 ersetzt:
„(2) Schriftliche Leistungstests können mit Unterstützung durch Informationstechnik durchgeführt werden."
- b)
- Die bisherigen Absätze 2 und 3 werden die Absätze 3 und 4.
- 7.
- § 19 Absatz 1a und § 23 Absatz 2a werden aufgehoben.