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§ 4 - Fünfte Windenergie-auf-See-Verordnung (5. WindSeeV)
§ 4 Ausschlusszone
Um das Objekt mit der Mittelpunktkoordinate 54°36,7272'N, 006°09,5431'E WGS84 auf der Fläche N-10.1 ist eine Ausschlusszone mit einem Radius von 50 Metern um die Mittelpunktkoordinate einzuhalten.
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