Eingangsformel - Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit Überlänge (13. LKWÜberlStVAusnVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 27.01.2025 BGBl. 2025 I Nr. 25; Geltung ab 31.01.2025

Eingangsformel



Auf Grund des § 6 Absatz 1 Satz 1 Nummer 18 in Verbindung mit Absatz 7 Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 des Straßenverkehrsgesetzes, von dem Absatz 1 Satz 1 einleitender Satzteil durch Artikel 1 Nummer 1 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa des Gesetzes vom 12. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 233) geändert worden ist und Absatz 1 Satz 1 Nummer 18 und Absatz 7 Satz 1 Nummer 2 und Satz 2 durch Artikel 1 Nummer 6 des Gesetzes vom 12. Juli 2021 (BGBl. I S. 3091) neu gefasst worden sind, verordnet das Bundesministerium für Digitales und Verkehr nach Anhörung der zuständigen obersten Landesbehörden:



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