Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Oktober 2024 -
1 BvL 10/20 - wird die Entscheidungsformel veröffentlicht:
§ 1767 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit
§ 1757 Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der Fassung des
Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen vom 17. Juli 2017 (Bundesgesetzblatt I Seite 2429) ist mit dem
Grundgesetz vereinbar.
Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß
§ 31 Absatz 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes Gesetzeskraft.