Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvL 10/20 - (zu § 1767 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 1757 Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) (BVerfGE20241024 k.a.Abk.)

B. v. 27.01.2025 BGBl. 2025 I Nr. 26
Geltung ab 25.10.2024; FNA: 1104-5 Bundesverfassungsgericht
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Entscheidung
Schlussformel

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Entscheidung ändert mWv. 25. Oktober 2024 BGB § 1767

Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 24. Oktober 2024 - 1 BvL 10/20 - wird die Entscheidungsformel veröffentlicht:

§ 1767 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 1757 Absatz 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der Fassung des Gesetzes zur Bekämpfung von Kinderehen vom 17. Juli 2017 (Bundesgesetzblatt I Seite 2429) ist mit dem Grundgesetz vereinbar.

Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß § 31 Absatz 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes Gesetzeskraft.

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Der Bundesminister der Justiz

Volker Wissing



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