Eingangsformel - Achte Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (8. VAGVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 31.01.2025 BGBl. 2025 I Nr. 31; Geltung ab 07.02.2025

Eingangsformel



Das Bundesministerium der Finanzen verordnet auf Grund

-
des § 217 Satz 1 Nummer 6 in Verbindung mit Satz 4, auch in Verbindung mit § 219 Absatz 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes vom 1. April 2015 (BGBl. I S. 434), in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 8. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5176) im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Justiz,

-
des § 235 Absatz 1 Nummer 10 des Versicherungsaufsichtsgesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 27 des Gesetzes vom 19. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2672) geändert worden ist:



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