Tools:
Update via:
§ 4 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Physiklaboranten/zur Physiklaborantin (PhysLabAusbV k.a.Abk.)
§ 4 Ausbildungsberufsbild
§ 4 wird in 1 Vorschrift zitiert
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Berufsbildung,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Arbeits- und Tarifrecht, Arbeitsschutz,
- 4.
- Arbeitssicherheit und Arbeitshygiene,
- 5.
- Umweltschutz,
- 6.
- Einsetzen von Energieträgern und rationelle Energienutzung,
- 7.
- Einsetzen, Pflegen und Instandhalten von Arbeitsgeräten:
- a)
- stationäre Einrichtungen,
- b)
- Laborgeräte,
- 8.
- Bearbeiten von Werkstoffen und Herstellen von Schlauch- und Rohrverbindungen,
- 9.
- Umgehen mit Arbeitsstoffen,
- 10.
- Vereinigen, Trennen und Reinigen von Arbeitsstoffen:
- a)
- physikalische Methoden,
- b)
- chemische Methoden,
- 11.
- Messen physikalischer Größen, Bestimmen von Stoffkonstanten und elektrotechnische Arbeiten:
- a)
- physikalische Größen,
- b)
- Stoffkonstanten,
- c)
- elektrotechnische Arbeiten,
- 12.
- Anwenden mikrobiologischer Arbeitstechniken,
- 13.
- Dokumentieren von Arbeitsabläufen und -ergebnissen,
- 14.
- mechanische Arbeiten:
- a)
- Mechanik von Festkörpern, Flüssigkeiten und Gasen,
- b)
- schwingende Systeme einschließlich Akustik,
- 15.
- wärmetechnische Arbeiten,
- 16.
- optische Arbeiten,
- 17.
- elektrotechnische und elektronische Arbeiten,
- 18.
- Röntgen- und Kernstrahlungsmeßtechnik,
- 19.
- Werkstoffe und Werkstoffprüfung,
- 20.
- instrumentelle Analytik,
- 21.
- verfahrenstechnische Arbeiten,
- 22.
- Leittechnik:
- a)
- Sensortechnik,
- b)
- Steuerungstechnik,
- c)
- Regelungstechnik,
- 23.
- informationstechnische Arbeiten,
- 24.
- Maßnahmen zur Qualitätssicherung.
Zitierungen von § 4 Verordnung über die Berufsausbildung zum Physiklaboranten/zur Physiklaborantin
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 PhysLabAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PhysLabAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 5 PhysLabAusbV Ausbildungsrahmenplan
... Die Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 4 sollen nach der in der Anlage für die berufliche Grundbildung und für die beruflich ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/1689/a24206.htm