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§ 9 - Böttchermeisterverordnung (BöttchMstrV)

V. v. 18.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 45
Geltung ab 01.03.2025; FNA: 7110-3-220 Handwerk im Allgemeinen

§ 9 Handlungsfeld „Anforderungen von Kundinnen und Kunden eines Betriebs im Böttcher-Handwerk analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten"



(1) 1Im Handlungsfeld „Anforderungen von Kundinnen und Kunden eines Betriebs im Böttcher-Handwerk analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten" hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, in einem Betrieb im Böttcher-Handwerk Anforderungen erfolgsorientiert, kundenorientiert und qualitätsorientiert, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien, zu analysieren, Lösungen zu planen und anzubieten. 2Dabei hat er lebensmittelspezifische Gesichtspunkte, materialtechnische Gesichtspunkte, technische Gesichtspunkte, ökologische Gesichtspunkte, ökonomische Gesichtspunkte, soziale Gesichtspunkte sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen. 3Die jeweilige Aufgabenstellung soll mehrere der in Absatz 2 genannten Qualifikationen verknüpfen.

(2) Das Handlungsfeld „Anforderungen von Kundinnen und Kunden eines Betriebs im Böttcher-Handwerk analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten" besteht aus den folgenden Qualifikationen:

1.
Kundenwünsche und die Rahmenbedingungen zu deren Erfüllung analysieren, dokumentieren sowie bewerten und daraus Anforderungen ableiten, hierzu zählen insbesondere:

a)
Vorgehensweise zur strukturierten Ermittlung der Kundenwünsche und der jeweiligen Rahmenbedingungen erläutern und bewerten,

b)
Ausschreibungen oder Angebotsanfragen öffentlicher Auftraggeber oder privater Auftraggeber jeweils analysieren und bewerten,

c)
Vorgehensweise zur Feststellung der Rahmenbedingungen bei den Kundinnen und Kunden vor Ort erläutern und bewerten sowie fehlerhafte Vorleistungen erkennen sowie

d)
Ergebnisse der vorstehenden Handlungsschritte dokumentieren und bewerten sowie daraus Anforderungen für die Umsetzung ableiten,

2.
Lösungsmöglichkeiten entwickeln, erläutern und begründen, auch unter Berücksichtigung der berufsbezogenen Rechtsvorschriften und technischen Normen sowie der allgemein anerkannten Regeln der Technik, hierzu zählen insbesondere:

a)
Möglichkeiten und Notwendigkeiten des Einsatzes von Geräten, von Maschinen, von Werkzeugen, von Materialien, von Rohstoffen, von Zubehör sowie von Personal, auch unter Berücksichtigung anzuwendender Verfahren, darstellen, erläutern und begründen,

b)
Sicherheitsrisiken, Gesundheitsrisiken sowie Haftungsrisiken bewerten und Konsequenzen ableiten,

c)
Verfahren zur Herstellung von Gebinden aus Holz sowie deren Bauteile auswählen, dabei folgende Anforderungen berücksichtigen:

aa)
lebensmittelspezifische Anforderungen,

bb)
materialtechnische Anforderungen sowie

cc)
technische Anforderungen,

d)
Pläne, Skizzen, technische Zeichnungen, Fertigungspläne mit Materialbedarfsplanungen für Gebinde aus Holz sowie deren Bauteile, auch unter Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien, jeweils anfertigen, bewerten und korrigieren,

e)
Kriterien für die Vergabe von Unteraufträgen, insbesondere unter Berücksichtigung von Rechtsvorschriften sowie der Qualität der Leistungen, festlegen, darauf aufbauend Ausschreibungen oder Angebotsanfragen erstellen sowie hierauf eingehende Angebote bewerten sowie

f)
Vor- und Nachteile verschiedener Lösungsmöglichkeiten im Hinblick auf lebensmittelspezifische Anforderungen, materialtechnische Anforderungen, technische Anforderungen sowie Kostengesichtspunkte

aa)
erläutern,

bb)
abwägen sowie daraus eine Lösung auswählen sowie

cc)
die Auswahl nach Doppelbuchstabe bb begründen sowie

3.
Angebote kalkulieren, erstellen und erläutern sowie Leistungen vereinbaren, hierzu zählen insbesondere:

a)
Personalkosten, Materialkosten sowie Gerätekosten auf der Grundlage der Planungen kalkulieren,

b)
auf der Grundlage entwickelter Lösungsmöglichkeiten Angebotspositionen bestimmen und zu Angebotspaketen zusammenfassen, Preise kalkulieren,

c)
Vertragsbedingungen unter Berücksichtigung von Haftungsbestimmungen formulieren und beurteilen,

d)
Angebotsunterlagen vorbereiten sowie Angebote erstellen sowie

e)
Angebotspositionen und Vertragsbedingungen gegenüber Kundinnen und Kunden erläutern und begründen sowie Leistungen vereinbaren.



 

Zitierungen von § 9 BöttchMstrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 BöttchMstrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BöttchMstrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 8 BöttchMstrV Ziel und Gliederung der Prüfung in Teil II
... bilden die Qualifikationen in den folgenden Handlungsfeldern: 1. nach Maßgabe des § 9 „Anforderungen von Kundinnen und Kunden eines Betriebs im Böttcher-Handwerk ...
§ 12 BöttchMstrV Gewichtung, Bestehen der Prüfung in Teil II
... der Meisterprüfung ist das arithmetische Mittel der Bewertungen der Handlungsfelder nach den §§ 9 bis 11 zu bilden. (2) Wurden in höchstens zwei der drei Handlungsfelder jeweils ...