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Bekanntmachung der Änderung des Kostensatzes nach § 20 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung (VKFVÄndBek 2025 k.a.Abk.)

B. v. 30.10.2024 BAnz AT 08.11.2024 B1
Geltung ab 01.01.2025; FNA: 860-2-15-13 Sozialgesetzbuch

Bekanntmachung



Der Kostensatz nach § 20 Satz 1 der Verwaltungskostenfeststellungsverordnung beträgt ab dem 1. Januar 2025 je Mitarbeiterin und Mitarbeiter der gemeinsamen Einrichtungen monatlich 250,88 Euro.


Schlussformel



Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Im Auftrag Mindermann