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Artikel 2 - Sechstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" (6. EVZStiftGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 2 Inkrafttreten



Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.


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Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 5. März 2025.

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