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Eingangsformel - Gesetz für dringliche Änderungen im Finanzmarkt- und Steuerbereich (FiMauStRÄndG k.a.Abk.)

G. v. 28.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 69; Geltung ab 06.03.2025, abweichend siehe Artikel 15
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Eingangsformel



Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:

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