Das
Gewerbesteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom
15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4167), das zuletzt durch
Artikel 9 des Gesetzes vom 2. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 3 Nummer 2 werden nach den Wörtern „die Kreditanstalt für Wiederaufbau," die Wörter „die DEG - Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH," eingefügt.
- 2.
- Nach § 36 Absatz 2 Satz 3 wird folgender Satz eingefügt:
„§ 3 Nummer 2 ist für die DEG - Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft mbH erstmals für den Erhebungszeitraum 2024 anzuwenden."