In
§ 9 Absatz 1 Satz 5 Nummer 19 des Kreditwesengesetzes, das zuletzt durch
Artikel 8 dieses Gesetzes geändert worden ist, werden die Wörter „die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung" durch die Wörter „die Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH in ihrer Funktion als Verwalterin des Finanzmarktstabilisierungsfonds nach
§ 3a Absatz 2 und 2a des Stabilisierungsfondsgesetzes" ersetzt.