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Schlussformel - Gesetz für dringliche Änderungen im Finanzmarkt- und Steuerbereich (FiMauStRÄndG k.a.Abk.)

G. v. 28.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 69; Geltung ab 06.03.2025, abweichend siehe Artikel 15
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Schlussformel



Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.

Der Bundespräsident

Steinmeier

Der Bundeskanzler

Olaf Scholz

Der Bundesminister der Finanzen

Jörg Kukies

 
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