Artikel 3 - TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024 (TEHG-EURAnpG k.a.Abk.)

Artikel 3 Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen


Artikel 3 ändert mWv. 6. März 2025 EDL-G § 1

In § 1 Nummer 2 des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen vom 4. November 2010 (BGBl. I S. 1483), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. November 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 309) geändert worden ist, werden die Wörter „Artikel 4 Absatz 28 des Gesetzes vom 7. August 2013 (BGBl. I S. 3154) geändert worden ist," durch die Wörter „Artikel 1 des Gesetzes vom 27. Februar 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 70) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung," und die Wörter „Anhang 1 Teil 2" durch die Wörter „Teil A Abschnitt 2 Nummer 1 bis 32 des Anhangs" ersetzt.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed