Artikel 5 - TEHG-Europarechtsanpassungsgesetz 2024 (TEHG-EURAnpG k.a.Abk.)

Artikel 5 Aufhebung bisherigen Rechts


Artikel 5 ändert mWv. 6. März 2025 ZuG 2007 ZuG 2012

Das Zuteilungsgesetz 2007 vom 26. August 2004 (BGBl. I S. 2211), das zuletzt durch Artikel 130 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, und das Zuteilungsgesetz 2012 vom 7. August 2007 (BGBl. I S. 1788), das zuletzt durch Artikel 133 der Verordnung vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328) geändert worden ist, werden aufgehoben.



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