Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Artikel 1 - Begleitende Verordnung zur Überführung des bestehenden Rechtsrahmens in Bezug auf Kryptowerte auf die Verordnung (EU) 2023/1114 (KMZÜVBV k.a.Abk.)

V. v. 27.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 73; Geltung ab 07.03.2025, abweichend siehe Artikel 3

Artikel 1 Verordnung zur Durchführung des vereinfachten Verfahrens nach Artikel 143 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2023/1114


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 7. März 2025 KMZÜV




 

Zitierungen von Artikel 1 Begleitende Verordnung zur Überführung des bestehenden Rechtsrahmens in Bezug auf Kryptowerte auf die Verordnung (EU) 2023/1114

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 KMZÜVBV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KMZÜVBV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 3 KMZÜVBV Inkrafttreten
... Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. (2) Artikel 1 tritt am 31. Dezember 2025 außer ...