§ 3 - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und für die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis von Beamtinnen und Beamten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung auf das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBRWidVertrAnO)

A. v. 13.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 85
Geltung ab 08.12.2021; FNA: 2030-14-246 Beamte

§ 3 Vorbehaltsklausel



Für besondere Fälle bleibt die Entscheidung im Einzelfall oder eine abweichende Regelung zu der Vertretung vorbehalten. Fälle von grundsätzlicher Bedeutung sind dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen zur Entscheidung vorzulegen.



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