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§ 4 - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und für die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis von Beamtinnen und Beamten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung auf das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBRWidVertrAnO)

A. v. 13.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 85
Geltung ab 08.12.2021; FNA: 2030-14-246 Beamte

§ 4 Inkrafttreten



Diese Anordnung tritt mit Wirkung vom 8. Dezember 2021 in Kraft.

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