Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 4 - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Besoldung, der Reise-, Umzugs- und Betreuungskosten, des Trennungsgeldes, der Beihilfe und der Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Bediensteten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung durch Verschulden Dritter auf das Bundesverwaltungsamt (BBRÜbertrAnO)

A. v. 13.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 87
Geltung ab 01.10.2022, abweichend siehe § 5; FNA: 2030-14-248 Beamte

§ 4 Beihilfefestsetzung



1Dem Bundesverwaltungsamt wird die Zuständigkeit für die Beihilfefestsetzung für Beihilfeanträge der Bediensteten des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung übertragen. 2Das Bundesverwaltungsamt entscheidet als Festsetzungsstelle. 3Die Festsetzungsstelle ist nicht zu Entscheidungen befugt, die nach den Vorschriften der obersten Dienstbehörde vorbehalten sind.

 
Anzeige