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Artikel 3 - Verordnung zur Neuordnung der Ausbildung der Berufe für Schmuck und Gerät (SchmbAusbNV k.a.Abk.)
Artikel 3 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. August 2025 in Kraft. Gleichzeitig treten außer Kraft:
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