§ 7 - BaFin-Integritäts-Verordnung (BIV)

V. v. 24.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 96
Geltung ab 01.04.2025; FNA: 7610-15-8 Aufsichtsrechtliche Vorschriften

§ 7 Richtlinienbefugnis der Bundesanstalt



(1) Der Bundesanstalt wird die Befugnis eingeräumt, die Handelsverbote und Ausnahmen von Handelsverboten nach § 2 Absatz 1 und 2 sowie § 4 Absatz 1 und 2 durch Richtlinien konkretisierend auszugestalten und hierfür insbesondere

1.
den Handel in Bezug auf weitere Finanzinstrumente und Kryptowerte sowie in Bezug auf weitere Finanztransaktionen in Finanzinstrumenten und Kryptowerten zu verbieten, soweit aufgrund der Art der Geschäfte, der Transaktionen oder der Tätigkeit ein Interessenkonflikt durch solche privaten Finanzgeschäfte in besonderem Maße zu befürchten ist und

2.
Ausnahmen von Handelsverboten für Beschäftigte zuzulassen, die aufgrund von Elternzeit, Abordnung oder Sonderurlaub keine Zugangsmöglichkeit zu den Liegenschaften und den informationstechnischen Systemen der Bundesanstalt haben, wobei die Handelsverbote frühestens beginnend ab drei Monaten, in der Regel sechs Monate nach Beginn des Wegfalls der Zugangsmöglichkeiten aufgehoben werden können.

(2) Die Bundesanstalt hat die Richtlinien nach anerkannten Standards der Compliance zu erarbeiten, regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed