Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 2 - Anordnung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Beihilfe auf die Postbeamtenkrankenkasse (BMDVBeihÜbertrAnO)

A. v. 26.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 97
Geltung ab 01.04.2025; FNA: 2030-14-249 Beamte

§ 2 Vorbehaltsklausel



Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr behält sich vor, Zuständigkeiten nach § 1 in besonderen Fällen selbst auszuüben.