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§ 3 - Anordnung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr zur Übertragung von Zuständigkeiten in Angelegenheiten der Beihilfe auf die Postbeamtenkrankenkasse (BMDVBeihÜbertrAnO)
§ 3 Inkrafttreten
Diese Anordnung tritt am 1. April 2025 in Kraft.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/16965/a322480.htm