Berichtigung des Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModGBer k.a.Abk.)

B. v. 28.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 98; Geltung ab 27.06.2024
Berichtigung
Schlussformel

Berichtigung


Berichtigung ändert mWv. 27. Juni 2024 StAG § 10, StARModG Artikel 1

Das Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts vom 22. März 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 104) ist wie folgt zu berichtigen:

Artikel 1 Nummer 6 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa Dreifachbuchstabe ccc muss wie folgt lauten:

„ccc)
In Nummer 2 werden die Wörter „eine Aufenthaltserlaubnis für andere als die in den §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18d, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 20a, 22, 23 Absatz 1, den §§ 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 und § 104c" durch die Wörter „einen Aufenthaltstitel für andere als die in den §§ 16a, 16b, 16d, 16e, 16f, 17, 18f, 19, 19b, 19e, 20, 20a, 22, 23a, 24, 25 Absatz 3 bis 5 und § 104c" ersetzt."

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