Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 
Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.08.2007 aufgehoben

§ 5 - Fischhygiene-Verordnung (FischHV)

neugefasst durch B. v. 08.06.2000 BGBl. I S. 819; aufgehoben durch Artikel 23 V. v. 08.08.2007 BGBl. I S. 1816
Geltung ab 20.04.1994; FNA: 2125-40-54 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
|

§ 5 Herstellen und Behandeln von Fischereierzeugnissen auf Fabrikschiffen und Fischereifahrzeugen



(1) Fischereierzeugnisse dürfen an Bord

1.
von Fabrikschiffen nur unter Einhaltung der Anforderungen der Anlage 1

a)
Kapitel 5 Nr. 5 und

b)
Kapitel 4 Nr. 2, Kapitel 5 Nr. 1.2 und 1.3, Nr. 3, 4, 6 und 7 und Kapitel 6 Nr. 1 bis 4.3,

2.
von Fischereifahrzeugen nur unter Einhaltung der Anforderungen der Anlage 1 Kapitel 2 und Kapitel 5 Nr. 7

hergestellt und behandelt werden. Satz 1 Nr. 2 gilt nicht für Fischereifahrzeuge, auf denen Fische, Krebs- und Weichtiere ausschließlich lebend aufbewahrt werden sollen. Abweichend von Satz 1 Nr. 2 gelten für Fischereierzeugnisse auf Fischereifahrzeugen, die nur zu deren Beförderung zum Land dienen, die Anforderungen der Anlage 1 Kapitel 2 Nr. 1.1 bis 1.6, 2.1 bis 2.5 und 2.7.

(2) Krebs- und Weichtiere müssen an Bord von Fischereifahrzeugen entsprechend den Bestimmungen der Anlage 1 Kapitel 4 Nr. 1.5 und Kapitel 5 Nr. 4.6.1 gekocht werden.



 

Zitierungen von § 5 FischHV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 FischHV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FischHV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 19 FischHV Zulassung von Fabrikschiffen, Betrieben, Großhandelsmärkten, Versteigerungshallen sowie von Versand- und Reinigungszentren
... 1. Fabrikschiffe, wenn gewährleistet ist, dass die Anforderungen des § 5 Abs. 1 Nr. 1 und der Anlage 1 Kapitel 1, 2. Betriebe, wenn ...
§ 24 FischHV Straftaten
... entfernte Teile als Lebensmittel in den Verkehr bringt, 4. entgegen § 5 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a Fischereierzeugnisse herstellt oder behandelt, 5.  ...
§ 25 FischHV Ordnungswidrigkeiten
... oder entfernte Teile nicht getrennt hält, 5. entgegen § 5 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b oder Nr. 2 Fischereierzeugnisse herstellt oder behandelt oder entgegen ... 1 Nr. 1 Buchstabe b oder Nr. 2 Fischereierzeugnisse herstellt oder behandelt oder entgegen § 5 Abs. 2 Krebs- oder Weichtiere kocht, 6. einer Vorschrift des § 6 ...
Anlage 1 FischHV (zu §§ 4, 5, 7, 8, 9 Abs. 4, § 10 Abs. 1 Nr. 3 Buchstabe b, Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe e und f, § 19 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4, § 26 Abs. 1 Buchstabe a und b) Fischereierzeugnisse