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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.08.2007 aufgehoben
§ 5 - Fischhygiene-Verordnung (FischHV)
neugefasst durch B. v. 08.06.2000 BGBl. I S. 819; aufgehoben durch Artikel 23 V. v. 08.08.2007 BGBl. I S. 1816
Geltung ab 20.04.1994; FNA: 2125-40-54 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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Geltung ab 20.04.1994; FNA: 2125-40-54 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 5 Herstellen und Behandeln von Fischereierzeugnissen auf Fabrikschiffen und Fischereifahrzeugen
§ 5 wird in 4 Vorschriften zitiert
(1) Fischereierzeugnisse dürfen an Bord
- 1.
- von Fabrikschiffen nur unter Einhaltung der Anforderungen der Anlage 1
- a)
- Kapitel 5 Nr. 5 und
- b)
- Kapitel 4 Nr. 2, Kapitel 5 Nr. 1.2 und 1.3, Nr. 3, 4, 6 und 7 und Kapitel 6 Nr. 1 bis 4.3,
- 2.
- von Fischereifahrzeugen nur unter Einhaltung der Anforderungen der Anlage 1 Kapitel 2 und Kapitel 5 Nr. 7
(2) Krebs- und Weichtiere müssen an Bord von Fischereifahrzeugen entsprechend den Bestimmungen der Anlage 1 Kapitel 4 Nr. 1.5 und Kapitel 5 Nr. 4.6.1 gekocht werden.
Zitierungen von § 5 FischHV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 FischHV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
FischHV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 19 FischHV Zulassung von Fabrikschiffen, Betrieben, Großhandelsmärkten, Versteigerungshallen sowie von Versand- und Reinigungszentren
... 1. Fabrikschiffe, wenn gewährleistet ist, dass die Anforderungen des § 5 Abs. 1 Nr. 1 und der Anlage 1 Kapitel 1, 2. Betriebe, wenn ...
§ 24 FischHV Straftaten
... entfernte Teile als Lebensmittel in den Verkehr bringt, 4. entgegen § 5 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a Fischereierzeugnisse herstellt oder behandelt, 5. ...
§ 25 FischHV Ordnungswidrigkeiten
... oder entfernte Teile nicht getrennt hält, 5. entgegen § 5 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b oder Nr. 2 Fischereierzeugnisse herstellt oder behandelt oder entgegen ... 1 Nr. 1 Buchstabe b oder Nr. 2 Fischereierzeugnisse herstellt oder behandelt oder entgegen § 5 Abs. 2 Krebs- oder Weichtiere kocht, 6. einer Vorschrift des § 6 ...
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