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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 14.08.2007 aufgehoben

§ 23a - Fischhygiene-Verordnung (FischHV)

neugefasst durch B. v. 08.06.2000 BGBl. I S. 819; aufgehoben durch Artikel 23 V. v. 08.08.2007 BGBl. I S. 1816
Geltung ab 20.04.1994; FNA: 2125-40-54 Lebens- und Genussmittel, Bedarfsgegenstände
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§ 23a Für die Einfuhr registrierte Gefrierschiffe


§ 23a wird in 1 Vorschrift zitiert

Sofern in Entscheidungen der Kommission der Europäischen Gemeinschaften nach Artikel 11 der Richtlinie 91/493/EWG ein Verzeichnis von Fischereifahrzeugen (Gefrierschiffen) enthalten ist, gelten diese als für die Einfuhr registrierte Schiffe. Diejenigen Fischereifahrzeuge nach Satz 1, die nicht im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften bekannt gemacht worden sind, werden vom Bundesamt im Bundesanzeiger bekannt gemacht.



 

Zitierungen von § 23a FischHV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23a FischHV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FischHV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 22 FischHV Einfuhr aus Drittländern
... gemacht ist, begleitet sind, d) von Fischereifahrzeugen nach § 23a stammen, die Fischereierzeugnisse fangen und tiefgefrieren, e) in ihrem ...