Verordnung zur Aufhebung der Verordnung über die Satzung der Stiftung „Preußischer Kulturbesitz" (PrKultbSaVAV k.a.Abk.)

V. v. 28.03.2025 BGBl. 2025 I Nr. 102; Geltung ab 01.12.2025
Eingangsformel
Artikel 1 Aufhebung der Verordnung über die Satzung der Stiftung „Preußischer Kulturbesitz"
Artikel 2 Inkrafttreten
Schlussformel

Eingangsformel



Auf Grund des § 4 des Gesetzes zur Errichtung einer Stiftung „Preußischer Kulturbesitz" und zur Übertragung von Vermögenswerten des ehemaligen Landes Preußen auf die Stiftung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 224-3, veröffentlichten bereinigten Fassung verordnet die Bundesregierung:

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Artikel 1 Aufhebung der Verordnung über die Satzung der Stiftung „Preußischer Kulturbesitz"


Artikel 1 ändert mWv. 1. Dezember 2025 PrKultbSaV offen

Die Verordnung über die Satzung der Stiftung „Preußischer Kulturbesitz" in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 224-3-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 15. April 2014 (BGBl. I S. 347) geändert worden ist, wird aufgehoben.

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Artikel 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am 30. November 2025 in Kraft.

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Schlussformel



Der Bundeskanzler

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