- 1.
- für jede Einberufung einer Hauptversammlung einer nicht börsennotierten Gesellschaft 200 Euro;
- 2.
- für jede elektronische Mitteilung 0,10 Euro;
- 3.
- für jede schriftliche Mitteilung 0,20 Euro.
(2) Im Fall einer notwendigen schriftlichen Übermittlung kann zusätzlich Ersatz der erforderlichen Versandkosten verlangt werden.