Artikel 2 - Gesetz zur Änderung des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes und der Handwerksordnung (SchfHwGuHwOÄndG k.a.Abk.)

G. v. 03.04.2025 BGBl. 2025 I Nr. 106; Geltung ab 09.04.2025, abweichend siehe Artikel 3
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Artikel 2 Änderung der Handwerksordnung


Artikel 2 ändert mWv. 9. April 2025 HwO § 18, § 91

Die Handwerksordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074; 2006 I S. 2095), die zuletzt durch Artikel 37 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Dem § 18 Absatz 2 wird folgender Satz angefügt:

„Auf zulassungsfreie Handwerke und handwerksähnliche Gewerbe findet § 1 Absatz 2 keine Anwendung."

2.
In § 91 Absatz 1 Nummer 14 wird die Angabe „bis 37" durch die Angabe „bis 38" ersetzt.



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